- Hinweise für künftige Angler -
Einen "Angelschein" oder "Bundesfischereischein", von dem oft und gerne gesprochen wird, gibt es gar nicht.
Wenn Sie in Deutschland Fische angeln wollen, benötigen Sie
1. Fischerprüfung
2. Fischereischein
3. Fischereierlaubnisschein
Dabei gilt die Faustregel:
· ohne Fischerprüfung kein Fischereischein,
· ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein,
· ohne Fischereierlaubnisschein kein ausüben der Angelfischerei
Das Ganze ist aber nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint, jedoch müssen
Sie folgendes berücksichtigen: Das Fischereirecht ist in Deutschland Ländersache.
Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein
Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder "Bundesangelschein"
wie ihn der Volksmund nennt! In allen Bundesländern ist der Fischereischein
Pflicht!
Den Fischereischein bekommen Sie wenn Sie eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben.
Fischerprüfung und Fischereischein sind demnach also eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur bei einer Behörde. In der Regel ist diese das Ordnungsamt oder das Umweltamt Ihres (ersten) Wohnsitzes.
Für den Fischereischein wird eine Gebühr erhoben. Die jeweiligen Beträge sind je nach Bundesland unterschiedlich und liegen in NRW bei 48.- Euro (Stand Jun. 2008).
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Prüfungszeugnis
ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein beantragen.
Zur Prüfung wiederum kommen sie mit sicherem Gefühl nur über den Besuch eines
Vorbereitungslehrganges. Die DIGU bietet hierzu mehrere Lehrgänge über das
Jahr verteilt an. Hierzu müssen Sie sich separat anmelden. Vordrucke hierzu
erhalten Sie bei fast allen Angelgerätehändler in Düsseldorf und bei der Unteren
Fischereibehörde. Dies können Sie für Düsseldorf auch direkt Online mit einem
Klick auf den
Sternbutton auf der Homeseite tätigen. Fischerprüfungslehrgänge
und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich oft statt.
Das kann ein einziger landesweiter Prüfungstermin im Jahr sein, wie beispielsweise
in Bayern, oder es finden Prüfungen öfter und nach Bedarf statt, wie zum Beispiel
in NRW.
Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins
sind also in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich. Wenn Sie dann Ihr
Prüfungszeugnis und anschließend auch Ihren Fischereischein in den Händen
halten, dann müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Eigentümer
des Gewässers erwerben, in dem Sie Angeln möchten. Auch dieser Erlaubnisschein
kostet etwas. In der Regel benötigen Sie für jedes Gewässer einen Erlaubnisschein.
Der Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein. Deshalb empfiehlt es
sich im allgemeinem, dem Verein als Mitglied beizutreten. Damit erhalten Sie
in den meisten Fällen automatisch Ihren Erlaubnisschein zum Angeln. Außerdem
verfügen die meisten Angelvereine über zahlreiche Gewässer, in denen Sie damit
angeln können. Nicht zu reden von den übrigen Vorteilen einer Vereins-Mitgliedschaft!
Am einfachsten ist es, wenn Sie sich beim nächstgelegenen Angelverein erkundigen.
In Düsseldorf sind zzt. 26 Vereine organisiert. Sicher gibt es einen davon
ganz in Ihrer Nähe. Fragen Sie ihn, es lohnt sich!
Und falls Sie noch keinen davon kennen, klicken Sie einfach auf die Seite
Vereine. Dort finden Sie die Adressen, Telefon-
und Fax-Nummern sowie die E-Mail-Adressen. Dort wird Ihnen sicher weitergeholfen.
Aber Ihre Fische, die müssen Sie dann schon selber fangen!
Na, noch Fragen? Keine? Dann los und viel Petri Heil!
Ihre DIGU e.V.